David Feldman - Schweiz – Suisse – Switzerland Freitag 7. December 2018 um 14:00 Uhr

zu gewähren. Der betreffende Käufer zahlt mindestens 25% des Gesamtrechnungsbestrages bei Erhalt der Rechnung und den Saldo in gleichen Monatsraten über maximal 6 Monate. Der dem Käufer am Ende jedes Monats, vom Auktionsdatum, berechnete Zins beträgt 1%. Bei Gewährung erweiterten Zahlungsmöglichkeiten hält DAVID FELDMAN S.A. die ersteigerten Lose gegebenenfalls bis zur vollen Begleichung des Rechnungsbetrages zurück. Es versteht sich, dass der Käufer die Lose bis zur Auslieferung jederzeit bei DAVID FELDMAN S.A. besichtigen kann. Reklamationen bezüglich der ersteigerten Lose müssen jedoch innerhalb von 30 Tagen nach dem Versteigerungsdatum eingehen. 3.7 Pfandrecht: Bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Schuld bürgt der Kunde gegenüber DAVID FELDMAN S.A. mit seinem durch die DAVID FELDMAN S.A. aufbewahrten Material, welches ihm vor, während und/oder nach dem jeweiligen Verkauf zugesprochen wurde. Dieses Pfand garantiert die Rückzahlung des Forderungsbetrages, der Zinsen, Kommissionen und anderer möglicher Unkosten. DAVID FELDMAN S.A. ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verpfändete Ware formlos und ohne Vorankündigung zu veräussern, sollte der Kunde in Zahlungsverzug kommen oder seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommen. In diesem Falle ist DAVID FELDMAN S.A. nicht verpflichtet, den Vorschriften des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs zu folgen. Im übrigen hat DAVID FELDMAN S.A. die Wahl, ein Verfahren einzuleiten oder gegebenenfalls weiterzuführen, ohne die Ware vorher zu verkaufen und ohne sein Anrecht auf das betreffende Material zu verlieren. 4. Garantie 4.1 Umfang: Unter Vorbehalt des nachstehenden Paragraphs 4.3. ist die Echtheit aller bei Versteigerungen verkauften philatelistischen Artikel während 30 Tagen nach dem Versteigerungsdatum garantiert. Jegliche andere Garantie oder Garantie für Fehler ist ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliche Reklamation bezüglich Echtheit muss unverzüglich nach Erhalt der Lose an DAVID FELDMAN S.A. gerichtet werden, spätestens jedoch innerhalb 30 Tagen nach Versteigerungsdatum. Vor der Zustellung, die nach der 30-Tage-Frist erfolgen kann, können die erstandenden philatelistischen Artikel bei DAVID FELDMAN S.A. besichtigt werden. Ein Käufer, dessen Reklamation nach der Frist von 30 Tagen ab Versteigerungsdatum bei DAVID FELDMAN S.A. eintrifft, verliert jegliches Anrecht auf die Garantie. In diesem Fall wird die Reklamation von DAVID FELDMAN S.A. nicht anerkannt. Wird im Falle einer Reklamation bezüglich der Echtheit eines philatelistischen Artikels eine Fristverlängerung benötigt, muss diese innerhalb 30 Tagen nach Versteigerungsdatum bei DAVID FELDMAN S.A. beantragt werden. Kein solcher Antrag, welcher nach dieser 30-Tage- Frist bei DAVID FELDMAN S.A. eintrifft, wird in Betracht gezogen. Die Prüfresultate, für deren Einholung eine Fristverlängerung gewährt wurde, müssen bei DAVID FELDMAN S.A. innerhalb von 3 Monaten nach dem Versteigerungsdatum vorliegen. Eine weitere Fristverlängerung kann nur mit schriftlicher Einwilligung von DAVID FELDMAN S.A. gewährt werden. Nur diejenigen Reklamationen, Prüfresultate sowie andere Mitteilungen, die innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eintreffen, werden von DAVID FELDMAN S.A. in Betracht gezogen. 4.2 Atteste und Gegenatteste: Bei Echtheitszweifeln obliegt es dem Käufer, als Rechtfertigung seiner Reklamation ein Attest oder Gegenattest von einem für das betreffende Sammelgebiet anerkannten Prüfer beizulegen. Wird eine Marke von einem anerkannten und für Irrtümer haftenden Prüfer als falsch erkannt, kann er sie entsprechend kennzeichnen. Das Zeichen FALSCH gilt dabei nicht als Veränderung. Bei derartigen Reklamationen behält DAVID FELDMAN S.A. es sich vor, nach eigenem Ermessen ein oder mehrere Atteste anzufordern. Alle Prüfkosten und diesbezügliche Ausgaben fallen bei gerechtfertigter Beanstandung zu Lasten des Einlieferers, anderenfalls jedoch zu Lasten des Käufers. Bei gerechtfertigter Beanstandung wird das Los zurückgenommen und die Zuschlagsumme sowie Aufgeld an den Käufer zurückerstattet. Falls infolge einer Expertise, mit Uebereinstimmung der DAVID FELDMAN S.A. Zahlungsverzögerungen entstehen, werden 50% der üblicherweise belasteten Zinsen auf jedes Los, dessen Echtheit einwandfrei bewiesen ist erhoben. Ansonsten werden die Standartzinsen berechnet. 4.3 Begrenzung: Lose, die als Sammlungen, Sammellose, Dublettenposten oder Anhäufungen beschrieben sind, haben keinerlei Anrecht auf Reklamation. Beanstandungen von Losen, die als Serien oder Gruppen von Serien aus mehr als einer Briefmarke bestehend beschrieben sind, werden in Grenzen des obigen Punktes 4.1. nur in Betracht gezogen, wenn sie mehr als ein Drittel des Gesamtkaufwerts des entsprechenden Loses darstellen. Für Lose die vom Käufer oder dessen Agenten besichtigt wurden oder mit Fehlern beschrieben sind können deshalb nicht beanstandet werden. Abgebildete Lose können nicht beanstandet werden wenn es sich um Zähnungsfehler, Zentrierung, Rand oder andere im Bild ersichtliche Fehler handelt. 4.4 Zahlungsverzug: Geht die Zahlung der Zuschlagsumme und das Aufgeld nicht innerhalb von 30 Tagen nach Versteigerungsdatum ein, behält DAVID FELDMAN S.A. es sich vor, entweder das Kaufgeschäft aufzuheben und über die Lose anderweitig zu verfügen und/oder auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz, sowie auch gesetzliche Abgaben zu klagen. Bei Nichtzahlung ausstehender Beträge innerhalb von 30 Tagen nach Versteigerungsdatum, werden Verzugszinsen von wenigstens 5% im ersten Monat und 2% in den darauffolgenden Monaten erhoben; entstandene Unkosten sind ebenfalls zurückzuerstatten. Der in Verzug geratene Käufer verliert in jedem Fall sein Reklamationsrecht. 4.5 Der Zuschlagspreis kann ausnahmsweise auf das tiefste Gebot vermindert werden, wenn der Bieter versehentlich den Preis, durch eine andere Bietmöglichkeit, erhöht hat. 5. Gesetz und gerichtsstand Diese Auktion sowie die daraus enstandenen Rechte und Pflichten unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Gesetz. Jede sich auf diese Auktion beziehende Klage oder Rechtsstreit unterliegen dem Gericht in Genf. Die zuständige Berufungsbehörde ist das Schweizer Bundesgericht in Lausanne.DAVID FELDMAN S.A. behält es sich ferner vor, den Schuldner nach eigenem Ermessen an seinem Wohnsitz zu verklagen, wobei das Schweizer Gesetz Gültigkeit hat. 6. Alle Transaktionen: Diese Konditionen gelten auch für alle Transaktionen die ausserhalb der Versteigerung mit David Feldman SA abgeschlossen werde. Anmerkung: Fur den Fall von Abweichungen in den verschiedenen sprachlichen Versionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die französische Version. (Private Auction-DE-CHF Rev.-AT-10/2018) 50 t 471

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