David Feldman - Schweiz – Suisse – Switzerland Freitag 7. December 2018 um 14:00 Uhr
Beteiligung setzt die vollständige Annahme nachstehender Bedingungen sowie der sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten voraus. Diese Bedingungen gelten auch bei Geschäften, die ausserhalb der Versteigerung mit Auktionslosen abgeschlossen werden. Der Versteigerer, DAVID FELDMAN S.A., handelt nur als Beauftragter und haftet für keinerlei Verzug seitens der Käufer und/oder Einlieferer. 1. Angebot der lose 1.1 Wie im Katalog und/oder im Internet dargestellt: Losbeschreibungen werden mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, jedoch ohne Verbindlichkeit. Fotographien sind Bestandteil der Beschreibungen, wobei die Abbildungen für Rand, Zähnung, Zentrierung, Stempel und anderer sichtbarer Eigenschaften massgebend sind. Prüfzeichen und/oder Atteste anerkannter Prüfer sind in der Losbeschreibung erwähnt. 1.2 Wie besichtigt: Alle im Katalog erwähnten Lose können vor und während der Versteigerung sowie auf dem Internet besichtigt werden. Bei Auktionsteilnehmern und/oder Personen, die Lose vor der Versteigerung besichtigten, und/oder vom Bieter bevollmächtigte Personen und Agenten, wird die Besichtigung aller gekauften Lose vorausgesetzt; die Lose werden in dem Zustand, in dem sie sich beim Zuschlag befinden, angenommen und nicht unbedingt wie beschrieben. 2. Kaufgebote 2.1 Folgende Steigerungsstufen haben Gültigkeit (einige Versteigerungen können in Fremdwährungen abgehalten werden): CHF 50 - 100 CHF 5 CHF 2000 - 5000 CHF 200 CHF 100 - 200 CHF 10 CHF 5000 - 10000 CHF 500 CHF 200 - 500 CHF 20 CHF 10000 - 20000 CHF 1000 CHF 500 - 1000 CHF 50 CHF 20000 - 50000 CHF 2000 CHF 1000 - 2000 CHF100 CHF 50000 - 100000 CHF 5000 Gebote, die zwischen diesen Stufen liegen, werden der nächst höheren Steigerungsstufe zugeordnet. Bieter sind bis zur Annahme eines höheren Gebotes an ihr Gebot gebunden. 2.2 DAVID FELDMAN S.A. ist ermächtigt, gemäss erfolgten Anweisungen, für Kunden zu bieten. DAVID FELDMAN S.A. ist ebenfalls ermächtigt, gegebenenfalls für Einlieferer zu bieten, sofern diese Reservepreise festgesetzt haben. Einlieferer werden somit als Käufer betrachtet, und der Versteigerer steigert für sie bis zum Betrag der Reservepreise mit. Wird der vom Einlieferer festgesetzte Reservepreis nicht erreicht, gehtz der Auktionator durch einen einfachen Hammerschlag zum nächsten Los über. 2.3 Vor der Versteigerung bei DFSA oder auf deren Internet Site eingegangene schriftlichen Gebote haben absoluten Vorrang vor Saalgeboten bei einer „Live“ Auktion. Kunden, die der DAVID FELDMAN S.A. Kaufaufträge gegeben haben, können Alternativgebote abgeben und/oder die Auftragssumme im voraus begrenzen. „Buy“ („Zum Kauf“) Gebote werden bis zum Zehnfachen des gedruckten Schätzwertes mitgesteigert. Gebote sind in CHF abzugeben. Sollten diese jedoch in anderen Währungen erfolgen, so werden die Beträge bei Empfang zum Tageskurs in CHF umgerechnet. Gebote haben bis zu mindestens 60 Tagen nach Versteigerungsdatum Gültigkeit. DAVID FELDMAN S.A. behält es sich vor, Bietern Lose bis zum Ablauf dieser Frist in Rechnung zu stellen, wobei sofortige Zahlung fällig ist. 3. Die versteigerung 3.1 Die „Live“ Auktion erfolgt unter der Mitwirkung einer lokalen Aufsichtsbehörde. Die Aufsichtsperson kann nicht haltbar gemacht werden. Diese Versteigerung erfolg unter Mitwirkung des „huissier judiciaire“ (Gerichtsvollstrecker) als gesetzlicher Überwacher von Republik und Kanton Genf. Die Währung dieser Auktion ist der Schweizer Franken. 3.2 Vorrechte der David Feldman S.A.: DAVID FELDMAN S.A. hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren, zu trennen oder den Zuschlag zu verweigern. DAVID FELDMAN S.A. behält es sich ebenfalls vor, Kaufaufträge abzulehnen und/oder Personen den Zugang zum Auktionsraum zu verweigern. DAVID FELDMAN S.A. kann für Unfälle, die in den Versteigerungsräumen erfolgen, nicht haftbar gemacht werden. 3.3 Bevollmächtigte und Agenten: Wer für Dritte bietet, haftet für alle sich aus dieser Versteigerung ergebenen Verpflichtungen als Solidarschuldner. Diese Verbindlichkeit betrifft hauptsächlich die Qualitätsprüfung und Bezahlung gekaufter Lose. 3.4 Zuschläge: Jedes Los wird dem Meistbietenden zu Gunsten des Einlieferers zur nächst höheren Steigerungsstufe zugeschlagen, zu der sogenannten Zuschlagsumme. Zusätzlich zur Zuschlagsumme zahlt der Käufer für Lose über EUR 50’000 ein Aufgeld von 18 % Kommission und für Lose unter EUR 50’000 ein Aufgeld von 22 % Kommission, jeweils ohne weitere Gebühren, zuzüglich Versandkosten. Versandkosten werden separat vom Zuschlagpreis berechnet. Beim Zuschlag geht das Risiko der ersteigerten Lose auf den Bieter über, dessen Gebote angenommen wurden. Die Lose werden ihm jedoch erst bei voller Begleichung des Kaufpreises und Aufgelds ausgehändigt. MWST (Mehrwertsteuer) - Anmerkung zur Orientierung betreffend Versteigerungen, deren Lose sich in der Schweiz befinden: Käufer, mit Wohnsitz im Ausland sind nicht steuerpflichtig, wenn die Ware ins Ausland exportiert wird. Selbstverständlich ist DAVID FELDMAN S.A. immer bereit Ihnen mit den Zollformalitäten zu helfen. Sollten unsere Kunden diese Formalitäten selbst erledigen, werden wir vom Schweizer Zoll eine Kopie Ihrer Ausfuhrpapiere erhalten. Falls unsere Kunden wünschen ihre Käufe in der Schweiz zu behalten, wird ihnen MWST von 7,7% auf den Kaufpreis aufgeschlagen. 3.5 Zahlung: Kaufpreis und Aufgeld sind bei Versteigerungsteilnehmern sofort am Kauftag gegen Aushändigung der Lose fällig. Zahlungen in anderen Währungen werden zum Tageskurs gemäss Abrechnung einer Schweizer Grossbank angenommen. Erfolgreiche schriftliche Bieter und Versteigerungsteilnehmer, deren Zahlung nach dem Verkauf ausdrücklich zugestanden wurde, haben Kaufpreis und Aufgeld unverzüglich bei Erhalt der Auktionsrechnung zu zahlen. DAVID FELDMAN S.A. hält die ersteigerten Lose bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages zurück. Zustellung der Lose durch die Post oder auf einem anderen Weg, sofern vom Käufer gewünscht, sowie Transportversicherungskosten, gehen auf Rechnung des Käufers. Die Lose ob ausgeliefert oder nicht, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DAVID FELDMAN S.A., stellvertredend für den Einlieferer. 3.6 Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten: DAVID FELDMAN S.A. ist gegebenenfalls bereit, Käufern erweiterte Zahlungsmöglichkeiten Versteigerungsbedingungen Die Währung dieser Versteigerung erfolgt in Schweizer Franken (CHF) 470 ACHTUNG! Versteigerungsbedingungen gilt nur für den Schweizer teil (60000-60138)
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