David Feldman All World & Collections Including Rarities of the World December 11-12 2019
Die Versteigerung erfolgt privatrechtlich. Beteiligung setzt die vollständige Annahme nachstehender Bedingungen sowie der sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten voraus. Diese Bedingungen gelten auch bei Geschäften, die ausserhalb der Versteigerung mit Auktionslosen abgeschlossen werden. Der Versteigerer, DAVID FELDMAN S.A., handelt nur als Beauftragter und haftet für keinerlei Verzug seitens der Käufer und/oder Einlieferer. 1. Angebot der lose 1.1 Wie im Katalog und/oder im Internet dargestellt: Losbeschreibungen werden mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, jedoch ohne Verbindlichkeit. Fotographien sind Bestandteil der Beschreibungen, wobei die Abbildungen für Rand, Zähnung, Zentrierung, Stempel und anderer sichtbarer Eigenschaften massgebend sind. Prüfzeichen und/oder Atteste anerkannter Prüfer sind in der Losbeschreibung erwähnt. 1.2 Wie besichtigt: Alle im Katalog erwähnten Lose können vor und während der Versteigerung sowie auf dem Internet besichtigt werden. Bei Auktionsteilnehmern und/oder Personen, die Lose vor der Versteigerung besichtigten, und/oder vom Bieter bevollmächtigte Personen und Agenten, wird die Besichtigung aller gekauften Lose vorausgesetzt; die Lose werden in dem Zustand, in dem sie sich beim Zuschlag befinden, angenommen und nicht unbedingt wie beschrieben. 2. Kaufgebote 2.1 Folgende Steigerungsstufen haben Gültigkeit (einige Versteigerungen können in Fremdwährungen abgehalten werden): e 50 - 100 e 5 e 2’000 - 5’000 e 200 e 100 - 200 e 10 e 5’000 - 10’000 e 500 e 200 - 500 e 20 e 10’000 - 20’000 e 1’000 e 500 - 1’000 e 50 e 20’000 - 50’000 e 2’000 e 1’000 - 2’000 e 100 e 50’000 - 100’000 e 5’000 Gebote, die zwischen diesen Stufen liegen, werden der nächst höheren Steigerungsstufe zugeordnet. Bieter sind bis zur Annahme eines höheren Gebotes an ihr Gebot gebunden. 2.2 DAVID FELDMAN S.A. ist ermächtigt, gemäss erfolgten Anweisungen, für Kunden zu bieten. DAVID FELDMAN S.A. ist ebenfalls ermächtigt, gegebenenfalls für Einlieferer zu bieten, sofern diese Reservepreise festgesetzt haben. Einlieferer werden somit als Käufer betrachtet, und der Versteigerer steigert für sie bis zum Betrag der Reservepreise mit. Wird der vom Einlieferer festgesetzte Reservepreis nicht erreicht, geht der Auktionator durch einen einfachen Hammerschlag zum nächsten Los über. 2.3 Gebotsaufträge werden nur von Kunden der David Feldman S.A. und/oder dazugehörender Unternehmen angenommen. Un eine Bieternummer zu erhalten, müssen «Live Room» Bieter vorgängig ihre Einladung vorweisen. 2.4 Vor der Versteigerung bei DFSA oder auf deren Internet Site eingegangene schriftlichen Gebote haben absoluten Vorrang vor Saalgeboten bei einer „Live“ Auktion. Kunden, die der DAVID FELDMAN S.A. Kaufaufträge gegeben haben, können Alternativgebote abgeben und/ oder die Auftragssumme im voraus begrenzen. «Buy» («Zum Kauf») Gebote werden bis zum Zehnfachen des gedruckten Schätzwertes mitgesteigert. Gebote sind in Euro abzugeben. Sollten diese jedoch in anderen Währungen erfolgen, so werden die Beträge bei Empfang zum Tageskurs in Euro umgerechnet. Gebote haben bis zu mindestens 60 Tagen nach Versteigerungsdatum Gültigkeit. DAVID FELDMAN S.A. behält es sich vor, Bietern Lose bis zum Ablauf dieser Frist in Rechnung zu stellen, wobei sofortige Zahlung fällig iSt. 3. Die versteigerung 3.1 Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, ist die Auktionswährung Euro. Die Teilnahme an der Live Room Auktion ist nur eingeladenen Kunden und/oder deren Agenten vorbehalten. 3.2 Vorrechte der David Feldman S.A.: DAVID FELDMAN S.A. hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren, zu trennen oder den Zuschlag zu verweigern. DAVID FELDMAN S.A. behält es sich ebenfalls vor, Kaufaufträge abzulehnen und/oder Personen den Zugang zum Auktionsraum zu verweigern. DAVID FELDMAN S.A. kann für Unfälle, die in den Versteigerungsräumen erfolgen, nicht haftbar gemacht werden. 3.3 Bevollmächtigte und Agenten: Wer für Dritte bietet, haftet für alle sich aus dieser Versteigerung ergebenen Verpflichtungen als Solidarschuldner. Diese Verbindlichkeit betrifft hauptsächlich die Qualitätsprüfung und Bezahlung gekaufter Lose. 3.4 Zuschläge: Jedes Los wird dem Meistbietenden zu Gunsten des Einlieferers zur nächst höheren Steigerungsstufe zugeschlagen, zu der sogenannten Zuschlagsumme. Zusätzlich zur Zuschlagsumme zahlt der Käufer ein Aufgeld von 22 % Kommission für Lose unter 50.000 EUR und ein Aufgeld von 20 % Kommission für den Betrag von mehr als 50.000 EUR, jeweils ohne weitere Gebühren, zuzüglich Versandkosten. Versandkosten werden separat vom Zuschlagpreis berechnet. Beim Zuschlag geht das Risiko der ersteigerten Lose auf den Bieter über, dessen Gebote angenommen wurden. Die Lose werden ihm jedoch erst bei voller Begleichung des Kaufpreises und Aufgelds ausgehändigt. MWST (Mehrwertsteuer) - Anmerkung zur Orientierung betref fend Versteigerungen, deren Lose sich in der Schweiz befinden: Käufer, mit Wohnsitz im Ausland sind nicht steuerpflichtig, wenn die Ware ins Ausland exportiert wird. Selbstverständlich ist DAVID FELDMAN S.A. immer bereit Ihnen mit den Zollformalitäten zu helfen. Sollten unsere Kunden diese Formalitäten selbst erledigen, werden wir vom Schweizer Zoll eine Kopie Ihrer Ausfuhrpapiere erhalten. Falls unsere Kunden wünschen ihre Käufe in der Schweiz zu behalten, wird ihnen MWST von 7.7% auf den Kaufpreis aufgeschlagen. 3.5 Zahlung: Kaufpreis, Aufgeld und eventuell anfallende Zusatzkosten sind in bei Versteigerungsteilnehmern sofort am Kauftag gegen Aushändigung der Lose fällig. Zahlungen in anderen Währungen werden zum Tageskurs gemäss Abrechnung einer Schweizer Grossbank angenommen. Erfolgreiche schriftliche Bieter und Versteigerungsteilnehmer, deren Zahlung nach dem Verkauf ausdrücklich zugestanden wurde, haben Kaufpreis und Aufgeld unverzüglich bei Erhalt der Auktionsrechnung zu zahlen. DAVID FELDMAN S.A. hält die ersteigerten Lose bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages zurück. Zustellung der Lose durch die Post oder auf einem anderen Weg, sofern vom Käufer gewünscht, sowie Transportversicherungskosten, gehen auf Rechnung des Käufers.Die Lose ob ausgeliefert oder nicht, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DAVID FELDMAN S.A., stellvertredend für den Einlieferer. 3.6 Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten: DAVID FELDMAN S.A. ist gegebenenfalls bereit, Käufern erweiterte Zahlungsmöglichkeiten zu gewähren. Der betreffende Käufer zahlt mindestens 25% des Gesamtrechnungsbestrages bei Erhalt der Rechnung und den Saldo in gleichen Monatsraten über maximal 6 Monate. Der dem Käufer am Ende jedes Monats, vom Auktionsdatum, berechnete Zins beträgt 1%. Bei Gewährung erweiterten Zahlungsmöglichkeiten hält DAVID FELDMAN S.A. die ersteigerten Lose gegebenenfalls bis zur vollen Begleichung des Rechnungsbetrages zurück. Es versteht sich, dass der Käufer die Lose bis zur Auslieferung jederzeit bei DAVID FELDMAN S.A. besichtigen kann. Reklamationen bezüglich der ersteigerten Lose müssen jedoch innerhalb von 30 Tagen nach dem Versteigerungsdatum eingehen. 3.7 Pfandrecht: Bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Schuld bürgt der Kunde gegenüber DAVID FELDMAN S.A. mit seinem durch die DAVID FELDMAN S.A. aufbewahrten Material, welches ihm vor, während und/oder nach dem jeweiligen Verkauf zugesprochen wurde. Dieses Pfand garantiert die Rückzahlung des Forderungsbetrages, der Zinsen, Kommissionen und anderer möglicher Unkosten. DAVID FELDMAN S.A. ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verpfändete Ware formlos und ohne Vorankündigung zu veräussern, sollte der Kunde in Zahlungsverzug kommen oder seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommen. In diesem Falle ist DAVID FELDMAN S.A. nicht verpflichtet, den Vorschriften des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs zu folgen. Im übrigen hat DAVID FELDMAN S.A. die Wahl, ein Verfahren einzuleiten oder gegebenenfalls weiterzuführen, ohne die Ware vorher zu verkaufen und ohne sein Anrecht auf das betreffende Material zu verlieren. 4. Garantie 4.1 Umfang: Unter Vorbehalt des nachstehenden Paragraphs 4.3. ist die Echtheit aller bei Versteigerungen verkauften philatelistischen Artikel während 30 Tagen nach dem Versteigerungsdatum garantiert. Jegliche andere Garantie oder Garantie für Fehler ist ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliche Reklamation bezüglich Echtheit muss unverzüglich nach Erhalt der Lose an DAVID FELDMAN S.A. gerichtet werden, spätestens jedoch innerhalb 30 Tagen nach Versteigerungsdatum. Vor der Zustellung, die nach der 30-Tage-Frist erfolgen kann, können die erstandenden philatelistischen Artikel bei DAVID FELDMAN S.A. besichtigt werden. Ein Käufer, dessen Reklamation nach der Frist von 30 Tagen ab Versteigerungsdatum bei DAVID FELDMAN S.A. eintrifft, verliert jegliches Anrecht auf die Garantie. In diesem Fall wird die Reklamation von DAVID FELDMAN S.A. nicht anerkannt. Wird im Falle einer Reklamation bezüglich der Echtheit eines philatelistischen Artikels eine Fristverlängerung benötigt, muss diese innerhalb 30 Tagen nach Versteigerungsdatum bei DAVID FELDMAN S.A. beantragt werden. Kein solcher Antrag, welcher nach dieser 30-Tage-Frist bei DAVID FELDMAN S.A. eintrifft, wird in Betracht gezogen. Die Prüfresultate, für deren Einholung eine Fristverlängerung gewährt wurde, müssen bei DAVID FELDMAN S.A. innerhalb von 3 Monaten nach dem Versteigerungsdatum vorliegen. Eine weitere Fristverlängerung kann nur mit schriftlicher Einwilligung von DAVID FELDMAN S.A. gewährt werden. Nur diejenigen Reklamationen, Prüfresultate sowie andere Mitteilungen, die innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eintreffen, werden von DAVID FELDMAN S.A. in Betracht gezogen. 4.2 Atteste und Gegenatteste: Bei Echtheitszweifeln obliegt es dem Käufer, als Rechtfertigung seiner Reklamation ein Attest oder Gegenattest von einem für das betreffende Sammelgebiet anerkannten Prüfer beizulegen. Wird eine Marke von einem anerkannten und für Irrtümer haftenden Prüfer als falsch erkannt, kann er sie entsprechend kennzeichnen. Das Zeichen FALSCH gilt dabei nicht als Veränderung. Bei derartigen Reklamationen behält DAVID FELDMAN S.A. es sich vor, nach eigenem Ermessen ein oder mehrere Atteste anzufordern. Alle Prüfkosten und diesbezügliche Ausgaben fallen bei gerechtfertigter Beanstandung zu Lasten des Einlieferers, anderenfalls jedoch zu Lasten des Käufers. Bei gerechtfertigter Beanstandung wird das Los zurückgenommen und die Zuschlagsumme sowie Aufgeld an den Käufer zurückerstattet. Falls infolge einer Expertise, mit Uebereinstimmung der DAVID FELDMAN S.A. Zahlungsverzögerungen entstehen, werden 50% der üblicherweise belasteten Zinsen auf jedes Los, dessen Echtheit einwandfrei bewiesen ist erhoben. Ansonsten werden die Standartzinsen berechnet. 4.3 Begrenzung: Lose, die als Sammlungen, Sammellose, Dublettenposten oder Anhäufungen beschrieben sind, haben keinerlei Anrecht auf Reklamation. Beanstandungen von Losen, die als Serien oder Gruppen von Serien aus mehr als einer Briefmarke bestehend beschrieben sind, werden in Grenzen des obigen Punktes 4.1. nur in Betracht gezogen, wenn sie mehr als ein Drittel des Gesamtkaufwerts des entsprechenden Loses darstellen. Für Lose die vom Käufer oder dessen Agenten besichtigt wurden oder mit Fehlern beschrieben sind können deshalb nicht beanstandet werden. Abgebildete Lose können nicht beanstandet werden wenn es sich um Zähnungsfehler, Zentrierung, Rand oder andere im Bild ersichtliche Fehler handelt. 4.4 Zahlungsverzug: Geht die Zahlung der Zuschlagsumme und das Aufgeld nicht innerhalb von 30 Tagen nach Versteigerungsdatum ein, behält DAVID FELDMAN S.A. es sich vor, entweder das Kaufgeschäft aufzuheben und über die Lose anderweitig zu verfügen und/oder auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz, sowie auch gesetzliche Abgaben zu klagen. Bei Nichtzahlung ausstehender Beträge innerhalb von 30 Tagen nach Versteigerungsdatum, werden Verzugszinsen von wenigstens 5% im ersten Monat und 2% in den darauffolgenden Monaten erhoben; entstandene Unkosten sind ebenfalls zurückzuerstatten. Der in Verzug geratene Käufer verliert in jedem Fall sein Reklamationsrecht. 4.5 Der Zuschlagspreis kann ausnahmsweise auf das tiefste Gebot vermindert werden, wenn der Bieter versehentlich den Preis, durch eine andere Bietmöglichkeit, erhöht hat. 5. Gesetz und gerichtsstand Diese Auktion sowie die daraus enstandenen Rechte und Pflichten unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Gesetz. Jede sich auf diese Auktion beziehende Klage oder Rechtsstreit unterliegen dem Gericht in Genf. Die zuständige Berufungsbehörde ist das Schweizer Bundesgericht in Lausanne.DAVID FELDMAN S.A. behält es sich ferner vor, den Schuldner nach eigenem Ermessen an seinem Wohnsitz zu verklagen, wobei das Schweizer Gesetz Gültigkeit hat. Bei allfälligen Problemen betreffend Preis oder Wert, wird der Euro zum zur Zeit der Auktion gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet. 6. Alle Transaktionen: Diese Konditionen gelten auch für alle Transaktionen die ausserhalb der Versteigerung mit David Feldman SA abgeschlossen werden. Anmerkung: Für den Fall von Abweichungen in den verschiedenen sprachlichen Versionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die englische Version. (Private Auction-DE-EUR Rev.-Dan-05/2019) Versteigerungsbedingungen Die Währung für diese Versteigerung ist EUR ( € ) 445 Lose 40000- 41580
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